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Begrüßungsgeld der Gemeinde Bous

Begrüßungsgeld für Neugeborene

Die Gemeinde Bous freut sich über jeden Neubürger, besonders jedoch auf die „Neugeborenen“. Daher wird seit 2007 für Neugeborene ein sog. „Begrüßungsgeld“ in Höhe von 50 € für die jungen „Bouser Neubürger“ gezahlt. Gebunden ist dies an die Voraussetzungen, dass der sorgeberechtigte Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Bous mit Hauptwohnsitz gemeldet sein muß und dies ein Jahr nach Geburt des Kindes noch Bestand haben soll.

Denken Sie daran, Anträge sind bis spätestens zum 1. Geburtstag des Kindes zu stellen, später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Einen Antrag auf Gewährung von Begrüßungsgeld finden Sie hier:

 Richtlinien Begrüßungsgeld

 Antrag Begrüßungsgeld