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Willkommensgeld der Gemeinde Saarwellingen

Willkommensgeld Die Gemeinde Saarwellingen gewährt allen Neugeborenen ein Willkommensgeld. Voraussetzung ist allerdings, dass das sorgeberechtigte Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit Hauptwohnsitz in Saarwellingen gemeldet war und auch bei der Antragstellung noch seinen Hauptwohnsitz hier hat. Die Beantragung des Willkommensgeldes findet auf einem gesonderten Antragsformular statt, den Antrag finden Sie hier

Antrag_auf_Willkommensgeld.pdf (saarwellingen.de)

Weitere Informationen:

Tel.: 06838/9007-176 Fax: 06838/9007-177

E-Mail: soziales@saarwellingen.de

Web: www.saarwellingen.de

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