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Schuleingangsuntersuchung

Was ist die Schuleingangsuntersuchung?

Schuleingangsuntersuchungen: Sie finden ein Jahr vor der Einschulung des Kindes statt. Die Eltern erhalten eine Einladung zur Untersuchung auf dem Amt oder im Kindergarten.

Die Schuleingangsuntersuchung soll klären, ob ein Kind den Anforderungen des Schulalltags in gesundheitlicher Hinsicht gewachsen ist. Die Schuleingangsuntersuchung hat zwei Bestandteile:

-          Die Vortestung durch die sozialmedizinische Assistentin mit Seh- und Hörtest, sowie Teilen eines Entwicklungsscreenings

-      eine schulärztliche Untersuchung mit körperlicher Untersuchung, sowie den restlichen Teilen des Entwicklungsscreenings

Die Schuleingangsuntersuchung ist verpflichtend für alle Kinder, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden. Auch wenn ein Kind vorzeitig eingeschult wird („Kann-Kinder“), soll es noch vor der Einschulung an der Schuleingangsuntersuchung teilnehmen (dies erfolgt generell aber erst ab Januar des Jahres der Einschulung, also meist später als der Termin der sogenannten „Muss-Kinder“). 

Sollte die Untersuchung im Kindergarten erfolgen finden die beiden Testteile an unterschiedlichen Tagen statt, die Eltern werden nur zum zweiten Teil (also zur schulärztlichen Untersuchung) eingeladen. Bei Untersuchung im Amt erfolgen meist beide Teile am gleichen Tag vor Ort.

 

Was wird untersucht?

- es wird die gesundheitliche Vorgeschichte, das Gewicht und die Größe des Kindes erfasst

- das Seh- und Hörvermögen des Kindes wird mit speziellen Geräten getestet

- die sprachliche und motorische Entwicklung wird untersucht

- das Impfbuch wird überprüft, um auf eventuell vorhandene Impflücken hinzuweisen

Zuständig ist hierfür das Gesundheitsamt Saarlouis.

Landkreis Saarlouis Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) (kreis-saarlouis.de)

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