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Cannabis

Cannabis ist die am häufigsten konsumierte illegale Droge, sowohl unter Jugendlichen als auch bei Erwachsenen.

Die Aufklärung über den Konsum und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken erfordert deshalb besondere Aufmerksamkeit.

Hauptwirkstoff der Cannabispflanze ist das sogenannte Tetrahydrocannabinol (THC), dessen Gehalt je nach Pflanzensorte stark schwankt. Nur die weiblichen Pflanzen enthalten genug THC, um einen Rausch zu erzeugen. Der Wirkstoffgehalt der in Deutschland gezogenen Nutzpflanzen beträgt etwa 1,5 Prozent THC, während orientalische Pflanzen durchschnittlich etwa 5 Prozent THC enthalten.

Es wird geschätzt, dass fast 10 Prozent der Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten eine Abhängigkeit entwickeln.

Vor allem der Konsum im Jugendalter birgt besonders weitreichende Risiken:
Cannabis kann die Hirnleistung massiv beeinträchtigen. Abhängig vom Konsumverhalten zeigen sich zum Teil erhebliche Beeinträchtigungen bei der Lern- und Erinnerungsleistung. Weitere negative Auswirkungen sind die Reduzierung von Aufmerksamkeit und Denkvermögen. Insbesondere beim Konsum im Jugendalter ist unklar, ob diese Schäden reversibel sind.

Was regelt eigentlich das neue Cannabisgesetz?
Was ist erlaubt und was nicht?

Das Cannabisgesetz ist am 1. April 2024 bzw. bezüglich der Anbauvereinigungen am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Dann sind sowohl der private Eigenanbau zu Hause, bundesweite Anbauvereinigungen als auch der Besitz von Cannabis ab 18 Jahren möglich.

Für den Gesundheitsschutz gilt dabei unter anderem:

  • Cannabis für alle unter 18 Jahren ist verboten.

  • max. 3 Cannabispflanzen pro Erwachsenen

  • max. 25g Besitzmenge an Cannabis pro Erwachsenen

Das Cannabisgesetz richtet sich vor allem an Erwachsene – für Jugendliche unter 18 Jahren bleiben Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis weiterhin verboten.
Der Verkauf von Cannabis bleibt auch für Erwachsene verboten, die Weitergabe an Jugendliche ebenso. Wer Jugendlichen Cannabis anbietet, muss mit hohen Strafen rechnen.

Für den Gesundheitsschutz gilt weiterhin:

  • Kontrollierte Qualität und Sicherheit durch erlaubnispflichtigen und staatlich überwachten Anbau in Anbauvereinigungen

  • Generelles Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen

  • Beratungsmöglichkeit bei der Weitergabe in der Anbauvereinigung durch Präventionsbeauftragte mit nachgewiesenen Beratungs- und Präventionskenntnissen

  • Beschränkung des öffentlichen Konsums von Cannabis: kein Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren; kein Konsum in Anbauvereinigungen und in unmittelbarer Nähe; kein Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr; kein Konsum in der Nähe von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten

Empfehlenswerte Links:

www.cannabispraevention.de

https://www.infos-cannabis.de/

Flyer zum Cannabisgesetz des Bundesgesundheitsministeriums

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