Elterngeld und Eltern-Geld Plus
Eltern-Geld
Sie haben ein Kind bekommen und betreuen es selbst?
Dann haben Sie einen Anspruch auf Eltern-Geld.
Ein Eltern-Teil bekommt höchstens 12 Monate lang Eltern-Geld.
Für beide Eltern-Teile zusammen sind es höchstens 14 Monate.
Für den Eltern-Geld-Anspruch gelten diese Voraussetzungen:
Sie leben in Deutschland.
Sie wohnen mit Ihrem Kind zusammen.
Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
Sie arbeiten gar nicht oder
höchstens 32 Stunden pro Woche.
Die Höhe des Eltern-Geldes hängt von dem Einkommen ab,
das Sie vor der Geburt Ihres Kindes verdient haben.
Aber Sie haben auch dann einen Anspruch auf Eltern-Geld,
wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten.
Sie wollen wissen, wie hoch Ihr Eltern-Geld-Anspruch ist?
Dann nutzen Sie den Elterngeldrechner im Familien-Portal.
Dort können Sie auch Familien-Leistungen miteinander verbinden,
also Eltern-Geld mit Eltern-Geld Plus und Partnerschafts-Bonus.
Der Staat zahlt Eltern-Geld für
Ihr eigenes Kind,
das Kind Ihres Ehemanns und Ihrer Ehefrau,
das Kind Ihres Partners oder Ihrer Partnerin,
Ihr Adoptiv-Kind.
In bestimmten Fällen gibt es auch Eltern-Geld für
Ihr Enkel-Kind oder Ihr Ur-Enkel-Kind,
Ihre Nichte oder Ihren Neffen,
Ihre Schwester oder Ihren Bruder.
Wo müssen Sie Eltern-Geld beantragen?
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Eltern-Geld-Stelle.
Wann müssen Sie Eltern-Geld beantragen?
Eltern-Geld wird rückwirkend höchstens für 3 Monate gezahlt.
Also stellen Sie den Antrag spätestens im 3. Lebens-Monat Ihres Kindes.
Eltern-Geld Plus
Sie bekommen Eltern-Geld und arbeiten verkürzt?
Dann können Sie Ihren Anspruch auf Eltern-Geld verlängern.
Diese Möglichkeit heißt Eltern-Geld Plus.
Mit Eltern-Geld Plus haben Sie genug Zeit für Familie und Beruf.
Für den Eltern-Geld-Plus-Anspruch gelten diese Voraussetzungen:
Sie leben in Deutschland.
Sie wohnen mit Ihrem Kind zusammen.
Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
Sie arbeiten bis zu 32 Stunden pro Woche.
So funktioniert zum Beispiel das Eltern-Geld Plus:
Sie haben Anspruch auf 12 Monate Eltern-Geld.
In dieser Zeit wollen Sie 6 Monate lang verkürzt arbeiten,
also bis zu 32 Stunden pro Woche.
Dann haben Sie diese 2 Möglichkeiten:
Sie bekommen 12 Monate lang Eltern-Geld
und gleichzeitig 6 Monate lang Ihr Gehalt.
Nach den 12 Monaten endet Ihr Anspruch auf Eltern-Geld.Sie bekommen 6 Monate lang Eltern-Geld
und gleichzeitig 6 Monate lang Ihr Gehalt.
Nach den 6 Monaten haben Sie Anspruch auf
12 Monate Eltern-Geld Plus.
Eltern-Geld Plus ist halb so viel Geld wie Eltern-Geld.
Beide Möglichkeiten sind also insgesamt gleich viel Geld.
Ihr Partner oder Ihre Partnerin kann zusätzlich zu Ihnen
2 Monate Eltern-Geld oder 4 Monate Eltern-Geld Plus nutzen.
Außerdem gibt es den sogenannten Partnerschafts-Bonus:
Dafür müssen beide Eltern gleichzeitig 2, 3 oder
4 Monate lang für 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Beide bekommen dann zusätzlich 2, 3 oder 4 Monate Eltern-Geld Plus.
Sie wollen mehr zum Thema Eltern-Geld Plus erfahren?
Dann lassen Sie sich beraten bei Ihrer Eltern-Geld-Stelle.
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