Elternzeit
Eltern-Zeit
Sie sind angestellt und möchten Ihr Kind selbst betreuen?
Dann haben Sie einen Anspruch auf Eltern-Zeit.
Eltern-Zeit ist eine unbezahlte Pause vom Berufs-Leben.
In dieser Zeit können Sie nicht gekündigt werden.
Der Anspruch auf Eltern-Zeit gilt für jedes Arbeits-Verhältnis,
auch bei Ausbildung, Mini-Job, Teil-Zeit und befristetem Vertrag.
Für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter,
Soldatinnen und Soldaten gibt es besondere Regelungen.
Für den Eltern-Zeit-Anspruch gelten diese Voraussetzungen:
Sie sind Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.
Sie wohnen mit Ihrem Kind zusammen.
Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
Der Anspruch auf Eltern-Zeit beträgt bis zu 36 Monate.
Sie können also 3 Jahre Eltern-Zeit am Stück nehmen.
Das geht aber nur bis zum 3. Geburtstag Ihres Kindes.
Oder Sie nehmen einen Teil der Eltern-Zeit erst später.
Das geht aber nur bis zum 8. Geburtstag Ihres Kindes.
Sie können nur für Ihr eigenes Kind Eltern-Zeit nehmen.
Aber in bestimmten Fällen bekommen Sie auch Eltern-Zeit
für Ihr Stief-Kind, Pflege-Kind, Adoptiv-Kind, Enkel-Kind
oder andere Verwandte wie zum Beispiel Ihre Nichte.
Wie setzen Sie Ihr Recht auf Eltern-Zeit durch?
Dafür müssen Sie die Eltern-Zeit bei Ihrem Arbeitgeber anmelden,
Diese Anmeldung muss schriftlich und unterschrieben sein.
Geben Sie dabei den genauen Zeit-Raum der Eltern-Zeit an.
Es gibt kein Formular für die Anmeldung der Eltern-Zeit.
Also lassen Sie sich Ihre Eltern-Zeit-Anmeldung bestätigen.
Das sollte in der Anmelde-Bestätigung Ihres Arbeitgebers stehen:
Anmelde-Datum und Zeit-Raum der Eltern-Zeit
Wann müssen Sie die Eltern-Zeit anmelden?
Es gibt unterschiedliche Fristen für die Anmeldung:
7 Wochen vor Beginn der Eltern-Zeit
Das gilt für eine Eltern-Zeit vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes.13 Wochen vor Beginn der Eltern-Zeit
Das gilt für eine Eltern-Zeit nach dem 3. Geburtstag Ihres Kindes,
aber nur, wenn Ihr Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren wurde.
Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, können das Elterngeld mit dem ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus kombinieren. Die vorliegende Broschüre erklärt in Leichter Sprache die neuen Regelungen beim Elterngeld und der Elternzeit.