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Kindergeld

Kinder-Geld

Alle Eltern haben einen Anspruch auf Kinder-Geld.
Der Anspruch auf Kinder-Geld gilt ab der Geburt Ihres Kindes
und mindestens bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes.
In bestimmten Fällen wird das Kinder-Geld länger gezahlt.

Das Kinder-Geld soll die Versorgung Kinder sicherstellen,
also zum Beispiel Nahrung, Kleidung oder Spiel-Zeug.
Damit werden vor allem die Familien unterstützt,
die gar kein oder ein geringes Einkommen haben.

Die Höhe des Kinder-Gelds hängt von der Anzahl der Kinder ab.
Aktuell bekommen Eltern monatlich diese Kinder-Geld-Beträge:

  • 219 Euro für das 1. und 2. Kind

  • 225 Euro für das 3. Kind

  • 250 Euro ab dem 4. Kind

Der Staat zahlt das Kinder-Geld direkt an ein Eltern-Teil.
In bestimmten Fällen wird das Kinder-Geld gezahlt an:

  • Stief-Eltern
    Das geht nur, wenn der Stief-Vater und die Mutter des Kindes
    oder die Stief-Mutter und der Vater des Kindes verheiratet sind
    oder wenn beide eine eingetragene Lebens-Partnerschaft sind.

  • Pflege- oder Adoptiv-Eltern
    Das geht nur, wenn die Pflege- oder Adoptiv-Eltern
    mit dem Kind zusammen wohnen.

  • Schwester oder Bruder
    Das geht nur, wenn die Schwester oder der Bruder
    mit dem Kind zusammen wohnt.

  • Groß-Eltern
    Das geht nur, wenn die Groß-Eltern das Sorge-Recht haben
    und mit dem Kind zusammenwohnen.

    Sie müssen das Kinder-Geld selbst beantragen.
    Dafür nutzen Sie die Internet-Seite www.arbeitsagentur.de.
    Dort klicken Sie auf den Bereich Familie und Kinder.
    Dann klicken Sie auf Kindergeld beantragen.

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