Kindergeld
Kinder-Geld
Alle Eltern haben einen Anspruch auf Kinder-Geld.
Der Anspruch auf Kinder-Geld gilt ab der Geburt Ihres Kindes
und mindestens bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes.
In bestimmten Fällen wird das Kinder-Geld länger gezahlt.
Das Kinder-Geld soll die Versorgung Kinder sicherstellen,
also zum Beispiel Nahrung, Kleidung oder Spiel-Zeug.
Damit werden vor allem die Familien unterstützt,
die gar kein oder ein geringes Einkommen haben.
Die Höhe des Kinder-Gelds hängt von der Anzahl der Kinder ab.
Aktuell bekommen Eltern monatlich diese Kinder-Geld-Beträge:
219 Euro für das 1. und 2. Kind
225 Euro für das 3. Kind
250 Euro ab dem 4. Kind
Der Staat zahlt das Kinder-Geld direkt an ein Eltern-Teil.
In bestimmten Fällen wird das Kinder-Geld gezahlt an:
Stief-Eltern
Das geht nur, wenn der Stief-Vater und die Mutter des Kindes
oder die Stief-Mutter und der Vater des Kindes verheiratet sind
oder wenn beide eine eingetragene Lebens-Partnerschaft sind.Pflege- oder Adoptiv-Eltern
Das geht nur, wenn die Pflege- oder Adoptiv-Eltern
mit dem Kind zusammen wohnen.Schwester oder Bruder
Das geht nur, wenn die Schwester oder der Bruder
mit dem Kind zusammen wohnt.Groß-Eltern
Das geht nur, wenn die Groß-Eltern das Sorge-Recht haben
und mit dem Kind zusammenwohnen.Sie müssen das Kinder-Geld selbst beantragen.
Dafür nutzen Sie die Internet-Seite www.arbeitsagentur.de.
Dort klicken Sie auf den Bereich Familie und Kinder.
Dann klicken Sie auf Kindergeld beantragen.