Kinderzuschlag
Kinder-Zuschlag
Ihre Familie hat monatlich nur wenig Geld zur Verfügung?
Dann haben Sie vielleicht Anspruch auf einen Kinder-Zuschlag.
Der Kinder-Zuschlag wird für jede Familie extra berechnet
und beträgt höchstens 297 Euro pro Monat und Kind.
Für den Kinder-Zuschlag gelten diese Voraussetzungen:
Ihr Kind ist unter 25 Jahre alt.
Ihr Kind wohnt bei Ihnen.
Ihr Kind ist nicht verheiratet
und nicht in einer eingetragenen Lebens-Partnerschaft.Sie bekommen kein Arbeitslosen-Geld II oder Sozial-Hilfe
Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin haben zusammen
Einnahmen von mindestens 900 Euro im Monat.Oder Sie sind allein-erziehend und haben
Einnahmen von mindestens 600 Euro im Monat.Ihr Einkommen und Vermögen ist nicht höher
als ein bestimmter Grenz-Betrag
Zu Ihren Einnahmen gehören zum Beispiel diese Gelder:
Brutto-Einkommen, Arbeitslosen-Geld I und Kranken-Geld.
Wohn-Geld und Kinder-Geld zählen nicht zu den Einnahmen.
Sie wollen Ihren Anspruch auf einen Kinder-Zuschlag prüfen?
Dann nutzen Sie den KiZ-Lotsen der Familienkasse.
Mit dem Kinder-Zuschlag sind zum Teil weitere Leistungen verbunden.
Mehr erfahren Sie unter Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Sie müssen den Kinder-Zuschlag selbst beantragen.
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Familien-Kasse.