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Kinderzuschlag

Kinder-Zuschlag

Ihre Familie hat monatlich nur wenig Geld zur Verfügung?
Dann haben Sie vielleicht Anspruch auf einen Kinder-Zuschlag.
Der Kinder-Zuschlag wird für jede Familie extra berechnet
und beträgt höchstens 209 Euro pro Monat und Kind.

Für den Kinder-Zuschlag gelten diese Voraussetzungen:

  • Ihr Kind ist unter 25 Jahre alt.

  • Ihr Kind wohnt bei Ihnen.

  • Ihr Kind ist nicht verheiratet
    und nicht in einer eingetragenen Lebens-Partnerschaft.

  • Sie bekommen kein Arbeitslosen-Geld II oder Sozial-Hilfe

  • Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin haben zusammen
    Einnahmen von mindestens 900 Euro im Monat.

  • Oder Sie sind allein-erziehend und haben
    Einnahmen von mindestens 600 Euro im Monat.

  • Ihr Einkommen und Vermögen ist nicht höher
    als ein bestimmter Grenz-Betrag

Zu Ihren Einnahmen gehören zum Beispiel diese Gelder:
Brutto-Einkommen, Arbeitslosen-Geld I und Kranken-Geld.
Wohn-Geld und Kinder-Geld zählen nicht zu den Einnahmen.

Sie wollen Ihren Anspruch auf einen Kinder-Zuschlag prüfen?
Dann nutzen Sie den KiZ-Lotsen der Familienkasse.
Mit dem Kinder-Zuschlag sind zum Teil weitere Leistungen verbunden.
Mehr erfahren Sie unter Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Sie müssen den Kinder-Zuschlag selbst beantragen.
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Familien-Kasse.

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