Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Wenn die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht um alle Kosten, wie Miete oder auch Lebensmittel zu decken, dann können Sie unter Umständen eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommen.
Hierbei handelt es sich um einem monatlichen Zuschuss während der Ausbildungszeit, der bei der Agentur für Arbeit beantragt werden kann.
Weitere Informationen:
Bei schulischen Ausbildungen in Vollzeiten haben Sie keinen Anspruch, ggf. können Sie BAföG beantragen.