App Logo

Gebührenbefreiung und -ermäßigungen für Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Wenn Sie selbst nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, kann das Jugendamt die Beiträge für die Betreuung Ihres Kindes in einer Krippe, in einem Kindergarten oder in einem Hort ganz oder teilweise übernehmen.

Antrag auf Gebührenbefreiung und -ermäßigungen für Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Für eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung müssen Sie einen Antrag beim Jugendamt stellen.
In diesem Antrag legen Sie Ihre finanziellen Verhältnisse dar.
Darauf basierend wird Ihr Anspruch auf Förderung geprüft.
Dieser Anspruch auf Übernahme der Gebühren für die Krippe, den Hort, den Kindergarten oder die Kindertagespflege ist in § 90 SGB VIII festgelegt.

Siehe: Wirtschaftliche Jugendhilfe

Ihre Browserversion ist veraltet.

Diese Web-App ist mit veralteten Browsern wie dem Internet Explorer 11 nicht kompatibel. Bitte nutzen Sie um schnell & sicher zu surfen einen modernen Browser wie Firefox, Google Chrome, oder Microsoft Edge.