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Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen.

Der Kinderzuschlag beträgt ab dem 1. Januar 2025 bis zu 297 Euro monatlich je Kind und deckt zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes.

Wer den Kinderzuschlag erhält, hat außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und kann sich von Kitagebühren befreien lassen.

Wer kann den Kinderzuschlag beantragen?

Der Kinderzuschlag wird für jedes unverheiratete Kind bis 25 Jahre gezahlt, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt und Sie erhalten Kindergeld für es.

  • Ihr Einkommen darf eine gewisse Mindestgrenze nicht unterschreiten. Diese Mindesteinkommensgrenze liegt bei 900 Euro brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende.

  • Sie haben für sich selbst genug Einkommen und zusammen mit dem Kinderzuschlag, dem Kindergeld und dem eventuell zustehenden Wohngeld können Sie den Bedarf Ihrer Familie decken.

  • Ihr Einkommen, das auf den Kinderzuschlag angerechnet wird, ist nicht so hoch, dass sich der Kinderzuschlag auf null reduziert.

Sie können den Kinderzuschlag auch erhalten, wenn Sie mit Ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht mehr als 100 Euro unter dem SGB II-Anspruch bleiben.

Den Antrag stellen Sie bequem online auf der Internetseite der Familienkasse. Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse können Sie prüfen, ob für Sie ein Anspruch in Betracht kommt. Wenn Sie Fragen zum Kinderzuschlag haben, hilft Ihnen Ihre Familienkasse vor Ort weiter.

Erhalte ich Kinderzuschlag?

Über den KiZ-Lotsen können Sie Ihren Anspruch auf Kinderzuschlag prüfen: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse

Da sich die Kriterien hierfür ändern können, lohnt sich eine regelmäßige Überprüfung.

Flyer Kinderzuschlag - Für Familien, die Unterstützung brauchen

Informationen der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit

Titelseite Flyer Famililenkasse Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen

Merkblatt Kinderzuschlag

Cover des "Merkblatt Kinderzuschlag"

Nur online verfügbar: Herunterladen(PDF: 871,7 kB)

Mit diesem Merkblatt erhalten Sie einen Überblick über den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelungen zum Kinderzuschlag. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.familienkasse.de bzw. www.kinderzuschlag.de.

Quelle: BMBFSFJ

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