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Saarlouiser Familien- und Sozialpass

Leistungen

Familien werden durch die Nutzung des Familien- und Sozialpasses Saarlouis mit konkreten Vergünstigungen entlastet. Der Familien- und Sozialpass Saarlouis berechtigt zur Inanspruchnahme der jeweiligen vom Stadtrat beschlossenen städtischen Leistungen sowie der ausgewiesenen Angebote von Kooperationspartnern der Kreisstadt Saarlouis.

Berechtigte Personenkreise

Eltern, Alleinerziehende, Pflegeeltern, Großeltern mit Hauptwohnsitz in Saarlouis, die mit mindestens einem minderjährigen Kind (leibliches Kind, Enkelkind, Adoptiv- oder Pflegekind) in einem Haushalt leben.

Empfänger/-innen von ALG II, 1-€ Jobber/-innen, Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen mit Anspruch auf ergänzende staatliche Leistungen, Rentner/-innen mit Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung, BAföG-Empfänger/-innen, Empfänger/-innen von Wohngeld und Kriegsopferfürsorge sowie Empfänger/-innen von sonstigen Leistungen der Sozialgesetzgebung (SGB), z.B. Empfänger/-innen von Pflegegeldleistungen.

Die Anträge und das Leistungsspektrum erhalten Sie hier:

Dezernat II (saarlouis.de)

leistungsspektrum.pdf (saarlouis.de)

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