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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Das Kreisjugendamt gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für die Förderung von Kindern in den Bereichen der Kindertagesbetreuung, der freiwilligen Ganztagsschule, bei Kindertageseinrichtungen, als auch bei der Kindertagespflege und Tagesbetreuung. Die Höhe der Zuschüsse ist einkommensabhängig und wird von dem Kreisjugendamt aufgrund einer Einkommensberechnung ermittelt.

Im Sachgebiet der Leistungsabteilung werden die Leistungen finanziert, die notwendig sind, wenn Eltern und deren Kindern erzieherische Hilfen gewährt werden. Für die erzieherischen Hilfen werden entsprechend § 91 SGB VIII die Kinder und deren Eltern aus ihrem Einkommen und ggf. aus ihrem Vermögen zu den entstandenen Kosten herangezogen.

Die Aufgaben im Überblick

  • Übernahme von Beiträgen für Kindertagesstätten, Krippen und Horte inkl. Essenskosten

  • Übernahme von Beiträgen für freiwillige Ganztagsschulen inkl. Essenskosten

  • Prüfung der Möglichkeit zur Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Freizeitmaßnahmen

  • Zuschüsse an Vereine/Verbände im Rahmen ihrer Jugendarbeit

  • Wirtschaftliche Abwicklung der Hilfe zur Erziehung usw.

  • Wirtschaftliche Abwicklung der Tagespflege

  • Heranziehung der Erziehungsberechtigten von Kindern die sich in stationären/teilstationären Einrichtungen befinden

Öffnungszeiten

Mo + Do: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr

Di + Fr: 8:30 - 12:00 Uhr

Mi: 7:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Kontakt

Telefon: 06831/444-277, -157, -155, -641 oder -195

Downloads

Antrag Kindergarten, Kindertagesstätten, Krippen, Horte incl. Essenskosten

Antrag freiwillige Ganztagsschulen incl. Essenskosten

Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Freizeitmaßnahmen

Antrag und Nachweise für Zuschüsse an Vereine/Verbände im Rahmen ihrer Jugendarbeit

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