Wirtschaftliche Jugendhilfe
Das Kreisjugendamt gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für die Förderung von Kindern in den Bereichen der Kindertagesbetreuung, der freiwilligen Ganztagsschule, bei Kindertageseinrichtungen, als auch bei der Kindertagespflege und Tagesbetreuung. Die Höhe der Zuschüsse ist einkommensabhängig und wird von dem Kreisjugendamt aufgrund einer Einkommensberechnung ermittelt.
Im Sachgebiet der Leistungsabteilung werden die Leistungen finanziert, die notwendig sind, wenn Eltern und deren Kindern erzieherische Hilfen gewährt werden. Für die erzieherischen Hilfen werden entsprechend § 91 SGB VIII die Kinder und deren Eltern aus ihrem Einkommen und ggf. aus ihrem Vermögen zu den entstandenen Kosten herangezogen.
Die Aufgaben im Überblick
Übernahme von Beiträgen für Kindertagesstätten, Krippen und Horte inkl. Essenskosten
Übernahme von Beiträgen für freiwillige Ganztagsschulen inkl. Essenskosten
Prüfung der Möglichkeit zur Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Freizeitmaßnahmen
Zuschüsse an Vereine/Verbände im Rahmen ihrer Jugendarbeit
Wirtschaftliche Abwicklung der Hilfe zur Erziehung usw.
Wirtschaftliche Abwicklung der Tagespflege
Heranziehung der Erziehungsberechtigten von Kindern die sich in stationären/teilstationären Einrichtungen befinden
Öffnungszeiten
Mo + Do: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Di + Fr: 8:30 - 12:00 Uhr
Mi: 7:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon: 06831/444-277, -157, -155, -641 oder -195
Downloads
Antrag Kindergarten, Kindertagesstätten, Krippen, Horte incl. Essenskosten
Antrag freiwillige Ganztagsschulen incl. Essenskosten
Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Freizeitmaßnahmen
Antrag und Nachweise für Zuschüsse an Vereine/Verbände im Rahmen ihrer Jugendarbeit