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Elternbeiträge

Große Entlastung für Familien: Landtag beschließt Gesetz zum vollständigen Abbau der Kita-Elternbeiträge

Mit dem Gesetz wird der vollständige Abbau der Kita-Elternbeiträge in vier Schritten bis zum 1. Januar 2027 geregelt. Bereits in der letzten Legislaturperiode war die Halbierung der Kita-Elternbeiträge im Vergleich zu 2019 beschlossen worden. Mit dem vollständigen Abbau der Kita-Elternbeiträge werden finanzielle Hürden für den Kita-Besuch abgebaut und Familien mit Kita-Kindern finanziell deutlich entlastet.

Abbaupfad der Kita-Elternbeiträge und Finanzierung:

Mit dem Gesetz wird das Kita-Gesetzes – das Saarländische Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG) – geändert. Beginnend ab dem 1. August 2023 – also dem nächsten Kita-Jahr – werden die Kita-Elternbeiträge in vier Schritten um jeweils 2,5 Prozentpunkte gesenkt.

Die einzelnen Schritte:

  • Zum 1. August 2023 fällt der Elternanteil auf 10 Prozent der Personalkosten,

  • zum 1. August 2024 fällt der Elternanteil auf 7,5 Prozent der Personalkosten,

  • zum 1. August 2025 fällt der Elternanteil auf 5 Prozent der Personalkosten,

  • zum 1. August 2026 fällt der Elternanteil auf 2,5 Prozent der Personalkosten und

  • zum 1. Januar ist das Ziel des vollständigen Abbaus der Elternbeiträge erreicht.

Den ganzen Artikel finden Sie auf der Seite des Ministerium für Bildung und Kultur:

Medieninformationen - Große Entlastung für Familien: Landtag beschließt Gesetz zum vollständigen Abbau der Kita-Elternbeiträge - saarland.de

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