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Elternbeiträge

Durch das Saarländische Gute-KiTa-Gesetz werden Eltern ab August 2019 bei den Elternbeiträgen finanziell entlastet.

Um eine größere Bildungsgerechtigkeit zu erreichen und die Teilhabe zu verbessern, beschloss die saarländische Landesregierung, Haushaltemittel sowie die Bundesmittel aus dem Gute-Kita-Gesetzt des Bundes in die Absenkung der Elternbeiträge zu investieren.

Somit werden die Elternbeiträge ab dem 01. August 2019 stufenweise reduziert, indem sich per Gesetz, der durch Elternbeiträge zu finanzierende Anteil an den Personalkosten wie folgt verringert.

  • bis Juni 2019 - 25 Prozent

  • zum 01.08.2019 - 21 Prozent

  • zum 01.08.2020 - 17 Pozent

  • zum 01.08.2021 - 13 Prozent

  • zum 01.08.2022 - 12,5 Prozent

Die Halbierung des Finanzierungsanteils der Eltern und dadurch eine deutliche Absenkung des Elternbeitrags sind somit gesetzlich verankert.

Neben der Reduzierung der Elternbeiträge ist die Neuregelung der Geschwisterermäßigung ein wichtiger Bestandteil des Saarländischen Gute-KiTa-Gesetzes, welcher die Eltern finanziell entlastet.

Saarland - Gute-Kita-Vertrag

Saarland - Medieninformationen - Saarlandpakt und Gute-KiTa-Gesetz: Ab dem 1. August erneut niedrigere KiTa-Elternbeiträge

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