Elternbeiträge
Große Entlastung für Familien: Landtag beschließt Gesetz zum vollständigen Abbau der Kita-Elternbeiträge
Mit dem Gesetz wird der vollständige Abbau der Kita-Elternbeiträge in vier Schritten bis zum 1. Januar 2027 geregelt. Bereits in der letzten Legislaturperiode war die Halbierung der Kita-Elternbeiträge im Vergleich zu 2019 beschlossen worden. Mit dem vollständigen Abbau der Kita-Elternbeiträge werden finanzielle Hürden für den Kita-Besuch abgebaut und Familien mit Kita-Kindern finanziell deutlich entlastet.
Abbaupfad der Kita-Elternbeiträge und Finanzierung:
Mit dem Gesetz wird das Kita-Gesetzes – das Saarländische Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG) – geändert. Beginnend ab dem 1. August 2023 – also dem nächsten Kita-Jahr – werden die Kita-Elternbeiträge in vier Schritten um jeweils 2,5 Prozentpunkte gesenkt.
Die einzelnen Schritte:
Zum 1. August 2023 fällt der Elternanteil auf 10 Prozent der Personalkosten,
zum 1. August 2024 fällt der Elternanteil auf 7,5 Prozent der Personalkosten,
zum 1. August 2025 fällt der Elternanteil auf 5 Prozent der Personalkosten,
zum 1. August 2026 fällt der Elternanteil auf 2,5 Prozent der Personalkosten und
zum 1. Januar ist das Ziel des vollständigen Abbaus der Elternbeiträge erreicht.
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