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Geschwisterermäßigung

Durch das saarländische Gute-Kita-Gesetz werden die Eltern ab 01.August 2019 finanziell entlastet. Neben der stufenweisen Reduzierung der Elternbeiträge, wurde auch die Geschwisterregelung überarbeitet.

Wer erhält eine Geschwisterermäßigung?

  • Kinder in der Familie ab dem zweiten Kind in der Reihenfolge der Geburten und ihrem Wohnsitz im Saarland. Es spielt keine Rolle, ob die Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder keine Einrichtung besuchen.

  • Das älteste Kind zählt als erstes Kind, die weitere Rangfolge erfolgt immer zum nächst jüngeren Kind.

  • Der Träger legt die Personalkosten mit dem jeweiligen Prozentsatz (z.Z. 13 Prozent) auf die Eltern um.

  • Der Träger gewährt den Familien die Ermäßigung mit folgender Staffelung:
    1. Kind = 100 %
    2. Kind = 75 %
    3. Kind = 50 %
    4. Kind = 25 %
    ab dem 5. Kind erfolgt eine komplette Beitragsbefreiung

  • Grundlage ist der Beitrag, den die Eltern für das von ihnen gewählte Angebot zu zahlen haben.

Wo wird die Geschwisterermäßigung gewährt?

  • Kinderkrippen

  • Kindergarten

  • Horte

Welche Nachweise müssen vorgelegt werden, um die Geschwisterermäßigung zu erhalten?

Zum Gewährung der Geschwisterermäßigung muss eine Einverständniserklärung zur Datenübermittlung vorliegen sowie einer der folgenden Nachweise:

  • Kindergeldbescheid: der Rang in der Kinderfolge wird durch die hier aufgeführten Kinder mit Geburtsdatum ermittelt. Die Kindergeldbescheinigung kann bei Familienkasse Saarland/Rheinland-Pfalz angefordert werden (Tel.: 0800-4555530)
     

  • Kopie des Gehaltzettels auf dem die Kinder ersichtlich sind oder Bescheinigung der Bundeskindergeldkasse: gilt für Berufsgruppen, die das Kindergeld mit dem Gehalt ausgezahlt bekommen (z.B. Beamte wie Lehrer, Soldaten, Polizisten).

Die Eltern sind dazu verpflichtet, Änderungen im Kindergeldbezug dem Träger durch Vorlage eines neuen Bescheides unverzüglich anzuzeigen.

Die Einverständniserklärung zur Übermittlung der notwenigen Daten an das zuständige Kreisjugendamt muss dem Träger unterschrieben vorliegen und ist Voraussetzung zur Gewährung der Geschwisterermäßigung. 

Ohne Vorlage eines der Bescheide sowie der unterschriebenen Einverständniserklärung wird die Geschwisterermäßigung nicht gewährt!

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