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Windelzuschuss Ensdorf

Die Gemeinde Ensdorf gewährt eine Zuwendung zur Windelentsorgung in Höhe von 4,00 € pro bedürftige Person und Monat.

Gefördert werden Privathaushalte mit Kleinkindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder ältere Familienangehörige, die an (vorübergehend oder dauerhaft) an Inkontinenz leiden.

Er wird nicht für Personen gewährt, die in Pfegeeinrichtungen und Altenheimen leben. Antragsberechtigt sind Eltern, Inkontinenzpatienten, pfegende Angehörige und Betreuer.

Seit Einführung der Windelpauschale werden die Eltern Neugeborener schriftlich auf die Möglichkeit dieser Bezuschussung hingewiesen. Der Zuschuss kann mit dem bei der Verwaltung erhältlichen Vordruck unter Einreichung der erforderlichen Nachweise (Geburtsurkunde, ärztliches Attest bei Inkontinenz) beantragt werden. Ansprechpartnerin bei der Verwaltung ist Frau Carmen Hoffmann (Tel. 504125 oder choffmann@gemeinde-ensdorf.de

3159_1424_1.PDF (gemeinde-ensdorf.de)

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