App Logo

Windelzuschuss Saarlouis

Richtlinien der Kreisstadt Saarlouis zur Gewährung eines Zuschusses für Windelentsorgung „Saarlouiser Windelzuschuss“

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 01. Juli 2010 folgende Richtlinien erlassen:

I. Ziel der Förderung

Um Familien bei den Kosten für die Windelentsorgung zu entlasten gewährt die Kreisstadt Saarlouis einen jährlichen freiwilligen Zuschuss für Kleinkinder, ältere behinderte Kinder und an Inkontinenz leidende bedürftige Erwachsene. Der Zuschuss beträgt 50,00 € pro Kind, inkontinente behinderte oder inkontinente bedürftige Person. Er wird nicht für Personen gewährt, die in Pflegeeinrichtungen und Altenheimen leben.

II. Voraussetzungen

1. Gefördert werden Privathaushalte mit

a) Kleinkindern, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

b) behinderten Menschen ab dem vollendeten 3. Lebensjahr, die an Inkontinenz leiden

c) bedürftigen Erwachsenen, die an Inkontinenz leiden.

2. Der Zuschuss wird pro betroffene Person gewährt.

3. Die in Punkt 1 unter 2. und 3. genannten Personen, für die der Zuschuss beantragt wird, müssen im Besitz des Saarlouiser Sozialpasses sein.

III. Antragsverfahren

1. Antragsberechtigt sind Inkontinenzpatienten und pflegende Angehörige.

2. Der Zuschuss ist mit dem bei der Verwaltung erhältlichen Vordruck unter Einreichung der erforderlichen Nachweise zu beantragen. Der Antrag kann rückwirkend nur für das laufende Kalenderjahr, frühestens jedoch ab Vorliegen der Voraussetzungen gestellt werden.

3. Bei Kleinkindern ist mit dem Antrag einmalig eine Geburtsurkunde vorzulegen, die als Nachweis für die gesamte Zeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres gilt.

4. Für den übrigen Personenkreis ist der Antrag jährlich zu stellen. Bei der ersten Antragstellung ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes über die bestehende Inkontinenz erforderlich, das als Nachweis für 3 Kalenderjahre gilt. Jeweils nach Ablauf von 3 Jahren ist nochmals ein aktuelles Attest vorzulegen. Wird ärztlich bescheinigt, dass die Inkontinenz auf Dauer vorliegt und irreversibel ist genügt die jährliche Vorlage dieses Attestes mit dem Antrag.

IV. Auszahlung der Zuwendung

Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Anträge und Nachweise. Der Zuschuss wird erstmals ab 01.Juli. 2010 für das Jahr 2010 gewährt, jedoch frühestens ab dem Monat, mit dem laut Attest eine Inkontinenz bescheinigt wird (anteiliger Jahresbetrag).

Saarlouis, den 01. Juli 2010 Geändert in Punkt II. Voraussetzungen nach Beratung im Ausschuss für Familie, Soziales, Schulen und Sport vom 03.02.201

Blanko Antrag Windelzuschuss (saarlouis.de)

Ihre Browserversion ist veraltet.

Die Familien.app ist mit veralteten Browsern wie dem Internet Explorer 11 nicht kompatibel. Bitte nutzen Sie um schnell & sicher zu surfen einen modernen Browser wie Firefox, Google Chrome, oder Microsoft Edge.