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Windelzuschuss Saarwellingen

Die Gemeinde Saarwellingen zahlt zur Kompensation von erhöhten Müllgebühren bei Windelkindern, sowie Personen, die an Inkontinenz leiden, einen Zuschuss.

Gefördert werden auf Nachweis Privathaushalte, in denen

• Kleinkinder bis einschließlich 3. Lebensjahr (Nachweis Geburtsurkunde) leben.

• Erwachsene in häuslicher Pflege mit ärztlich bestätigter Inkontinenz leben. Privatpersonen in Pflegeheimen sind von der Förderung ausgeschlossen.

• behinderte Menschen ab dem 4. Lebensjahr leben, die an Inkontinenz leiden mit

• Der erste Wohnsitz muss in der Gemeinde Saarwellingen liegen.

Der Nachweis für Kleinkinder erfolgt einmalig bei der erstmaligen Antragstellung durch Geburtsurkunde. Der Nachweis für inkontinente Personen muss durch ein ärztliches Attest erfolgen, aus dem hervorgeht, seit wann die Erkrankung besteht und ob sie dauerhaft ist. Bei nicht dauerhafter Erkrankung muss jährlich ein Attest eingereicht werden. Der Zuschuss wird immer rückwirkend für das zurückliegende Kalenderjahr gezahlt, wobei die Abrechnung quartalsmäßig vorgenommen wird. Die Antragstellung soll im Zeitraum vom 01.01. bis zum 30.06. des darauffolgenden Jahres erfolgen.

Weitere Informationen:

Tel.: 06838/9007-176

Fax: 06838/9007-177

E-Mail: soziales@saarwellingen.de

Web: www.saarwellingen.de

Formular_Babywindeln_2022.pdf (saarwellingen.de)

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