Windelzuschuss Schmelz
Richtlinien der Gemeinde Schmelz zur Gewährung von Zuwendungen zur Entsorgung von Windeln
Voraussetzungen zur Antragsbewilligung sind:
Bei Babywindeln:
- das Kleinkind darf am 01.01 des Folgejahres, für das die Förderung beantragt wird, nicht älter als 3 Jahre sein und
- muss in Schmelz mit Hauptwohnsitz seit mindestens 6 Monaten polizeilich gemeldet sein
Als Zuschuss wird ein Betrag von 25,00 € jährlich pro Kind gewährt.
Der Antrag ist bis spätestens 30.06. des Folgejahres unter Verwendung des entsprechenden Formblattes zu stellen.
Bei Inkontinenz:
- Personen, für die die Zuwendung beantragt wird, müssen polizeilich mit Hauptwohnsitz in Schmelz gemeldet sein
- die Inkontinenz muss mindestens 6 Monate im Jahr bestehen
- durch ärztliches Attest muss die Inkontinenz und der Zeitpunkt, seit der sie besteht, nachgewiesen werden.
Der Inkontinenz gleichgestellt sind Erkrankungen oder Behinderungen (z.B. Heimdialysepatienten, Stomapatienten), welche ein erhöhtes Abfallaufkommen zur Folge haben.
Die jährliche Zuwendung beträgt 50,00 € pro Person.
Der Antrag ist bis spätestens 30.06. des Folgejahres unter Verwendung des entsprechenden Formblattes zu stellen.
Der Zuschuss wird nicht gewährt für Personen, die in Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen wohnen, und auch nicht für Personen, die in einer anderen Stadt / Gemeinde bereits einen Zuschuss für das beantragte Jahr erhalten haben.
Die Zuwendung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Schmelz. Der Rechtsanspruch ist ausgeschlossen