Ministerium der Justiz
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Menschen, Opfer von Straftaten oder von Großschadensereignissen werden, stehen regelmäßig zahlreichen Fragen und Herausforderungen gegenüber, die allein und ohne professionelle Unterstützung in einer Situation großer Belastung kaum zu meistern sind.
Unser Rechts- und Sozialsystem kennt zahlreiche Instrumente und Einrichtungen, die hier Rat, Hilfe, Unterstützung und Begleitung bieten. Um davon im Einzelfall Gebrauch machen zu können, bedarf es der Orientierung und niedriger Hemmschwellen.
Beim Ministerium der Justiz ist daher eine Beauftragte für kindgerechte Justiz und Opferschutz berufen, die unterstützend und in den vorhandenen Strukturen vermittelnd tätig ist, indem sie einschlägige Informationen zu Einrichtungen und Möglichkeiten der Opferhilfe und der sozialen Entschädigung vorhält, die Kooperation der Kinder-, Jugend- und Opferhilfe fördert, Netzwerkarbeit leistet und Hilfsangebote Dritter bündelt.
Aufgaben:
1. Lotsenfunktion im Bereich des Opferschutzes
Die Beauftragte für kindgerechte Justiz und Opferschutz ist zentrale Anlaufstelle in Belangen des Opferschutzes und der kindgerechten Gestaltung der Justiz. Sie ist als Ansprechpartnerin ergänzend zur bestehenden Zeugenbegleitung zuständig für Minderjährige, die Beteiligte oder Betroffene von Gerichtsverfahren sind, für Opfer von Straf- und Gewalttaten und darüber hinaus auch für Betroffene von Großschadenereignissen. Sie geleitet sie mit Informationen zu Einrichtungen und Möglichketen der Opferhilfe und der sozialen Entschädigung durch die bestehenden Hilfs- und Beratungsstrukturen und fördert die Kooperation der Kinder-, Jugend- und Opferhilfe.
2. Stimme der Kinder in der Justiz
Im Bereich der kindgerechten Justiz spricht die Beauftragte unabhängige Empfehlungen zur kindgerechten Ausgestaltung der Justiz und des Opferschutzes aus und arbeitet an der Weiterentwicklung des justizspezifischen Ausbildungs- und Fortbildungsangebotes im Bereich kindgerechter Justiz und des justiziellen Opferschutzes mit.
Wer kann sich an die Beauftragte wenden?
Minderjährige als Beteiligte oder Betroffene von gerichtlichen Verfahren und ihre Angehörigen
Opfer von Straf- und Gewalttaten sowie deren Angehörige oder Hinterbliebene
Betroffene von Großschadensereignissen (z.B. terroristische Anschläge, Naturkatastrophen und Unglücke größeren Ausmaßes mit Personenschäden) sowie deren Angehörige oder Hinterbliebene
Dritte in grundsätzlichen Angelegenheiten der kindgerechten Ausgestaltung der Justiz und des Opferschutzes
An jedem ersten Montag im Monat bietet die Beauftragte eine Sprechstunde in der Zeit von 15:00 bis 17:00 Uhr an. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Sprechstunde findet im Büro der Beauftragten für kindgerechte Justiz und Opferschutz an (Adresse siehe unten). Eine Kontaktaufnahme über E-Mail ist jederzeit möglich.
Agata Schubert - Beauftragte für kindgerechte Justiz und für Opferschutz beim Ministerium der Justiz
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