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Donum Vitae

Tipps und Infos zu finanziellen Hilfen für werdende Mütter und Väter

Übersichtskarte

Großer Markt 21
66740 Saarlouis

Beschreibung:

FINANZIELLE HILFEN

Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"

Zuschüsse beantragen können alle schwangeren Frauen,die ein geringes Einkommen haben bzw. ALG2 oder Sozialgeld beziehen.

  • Antrag bei Donum Vitae Beratungsstellen möglich bis zur Geburt

  • Art der Hilfe: Umstandskleidung / Erstausstattung des Kindes / Krankenhausausstattung / Kinderzimmer

Mutterschaftsgeld

für Berufstätige:

  • Antrag bei Krankenkasse

  • Beantragungsfrist 7 Wochen vor Geburtstermin

  • Gewährung 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt

  • bei Früh- und Mehrlingsgeburten mindestens 6 Wochen vor und 12 Wochen nach der Geburt

für Arbeitssuchende - ALG1

  • Mutterschaftsgeld in Höhe der Arbeitslosenunterstützung

für geringfügig Beschäftigte

  • einmaliges Mutterschaftsgeld 210€ (Bundesversicherungsamt Bonn oder Krankenkasse)

Kindergeld

  • ab Geburt

  • Antrag bei der Familienkasse des Arbeitsamtes evtl. Kinderzuschlag

Elterngeld

Antrag ab Geburt bei der Elterngeldstelle

  • Basiselterngeld

  • Elterngeld-Plus

Nähere Informationen erhalten Sie bei allen Beratungsstellen von Donum Vitae.

Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

  • der Schwangeren

  • des Kindes z.B. gegenüber dem Ehegatten, Partner, Kindsvater

  • Antragstellung auf Unterhaltsvorschuss beim zuständigen Jugendamt (bei Bedarf)

Weitere Informationen, ausführlich und kostenlos, sowie Hilfe beim Ausfüllen der Anträge erhalten Sie bei allen Berateinnen.

Hilfe zum Lebensunterhalt (ALG2 oder Sozialgeld nach Bedarf)

  • Hilfe zum Lebensunterhalt -17% Mehrbedarf für Schwangere nach der 12.SSW -erhöhter Mehrbedarf für Alleinerziehende

  • einmalige Beihilfen für Schwangere und das Kind keine Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber der Schwangeren Tochter

Elternzeit

  • Elternzeit

  • Anspruch besteht für 3 Jahre

  • 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit schriftliche Antragstellung beim Arbeitgeber

  • Kündigungsschutz während der Elternzeit

  • Vater und Mutter können sich bei der Elternzeit abwechseln

Betreuungsmöglichkeiten (für Kinder)

Haushaltshilfe (Krankenkasse)

  • Die Voraussetzungen werden von Ihrer Krankenkasse geprüft

Tagesmütter und Kindertagesstätten

  • Antragstellung und Zuschüsse beim zuständigen Jugendamt

  • Höhe des Zuschusses ist abhängig von der beruflichen und familiären Situation sowie vom Einkommen

ÖFFNUNGSZEITEN:

Montag und Mittwoch 8:30-12:30 Uhr

Donnerstag 12:30-16:00 Uhr

sowie Termine nach Vereinbarung

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