Tipps und Infos zu finanziellen Hilfen für werdende Mütter und Väter
Großer Markt 21
66740 Saarlouis
FINANZIELLE HILFEN
Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"
Zuschüsse beantragen können alle schwangeren Frauen,die ein geringes Einkommen haben bzw. ALG2 oder Sozialgeld beziehen.
Antrag bei Donum Vitae Beratungsstellen möglich bis zur Geburt
Art der Hilfe: Umstandskleidung / Erstausstattung des Kindes / Krankenhausausstattung / Kinderzimmer
Mutterschaftsgeld
für Berufstätige:
Antrag bei Krankenkasse
Beantragungsfrist 7 Wochen vor Geburtstermin
Gewährung 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt
bei Früh- und Mehrlingsgeburten mindestens 6 Wochen vor und 12 Wochen nach der Geburt
für Arbeitssuchende - ALG1
Mutterschaftsgeld in Höhe der Arbeitslosenunterstützung
für geringfügig Beschäftigte
einmaliges Mutterschaftsgeld 210€ (Bundesversicherungsamt Bonn oder Krankenkasse)
Kindergeld
ab Geburt
Antrag bei der Familienkasse des Arbeitsamtes evtl. Kinderzuschlag
Elterngeld
Antrag ab Geburt bei der Elterngeldstelle
Basiselterngeld
Elterngeld-Plus
Nähere Informationen erhalten Sie bei allen Beratungsstellen von Donum Vitae.
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
der Schwangeren
des Kindes z.B. gegenüber dem Ehegatten, Partner, Kindsvater
Antragstellung auf Unterhaltsvorschuss beim zuständigen Jugendamt (bei Bedarf)
Weitere Informationen, ausführlich und kostenlos, sowie Hilfe beim Ausfüllen der Anträge erhalten Sie bei allen Berateinnen.
Hilfe zum Lebensunterhalt (ALG2 oder Sozialgeld nach Bedarf)
Hilfe zum Lebensunterhalt -17% Mehrbedarf für Schwangere nach der 12.SSW -erhöhter Mehrbedarf für Alleinerziehende
einmalige Beihilfen für Schwangere und das Kind keine Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber der Schwangeren Tochter
Elternzeit
Elternzeit
Anspruch besteht für 3 Jahre
7 Wochen vor Antritt der Elternzeit schriftliche Antragstellung beim Arbeitgeber
Kündigungsschutz während der Elternzeit
Vater und Mutter können sich bei der Elternzeit abwechseln
Betreuungsmöglichkeiten (für Kinder)
Haushaltshilfe (Krankenkasse)
Die Voraussetzungen werden von Ihrer Krankenkasse geprüft
Tagesmütter und Kindertagesstätten
Antragstellung und Zuschüsse beim zuständigen Jugendamt
Höhe des Zuschusses ist abhängig von der beruflichen und familiären Situation sowie vom Einkommen
ÖFFNUNGSZEITEN:
Montag und Mittwoch 8:30-12:30 Uhr
Donnerstag 12:30-16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
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