Jugendhilfe im Strafverfahren / Jugendgerichtshilfe

Industriestraße 14
66740 Saarlouis
Zu den Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe gehören Beratung, Unterstützung und Begleitung von straffällig gewordenen jungen Menschen von 14 bis 20 Jahren während eines gesamten Verfahrens nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG). Ergibt sich während der Begleitung ein erzieherischer Bedarf, können Hilfen nach dem §§27 ff. SGB VIII eingeleitet und betreut werden.