Kreisjugendamt Saarlouis
Prof.-Notton Straße 2
66740 Saarlouis
Gemeinsam Eltern bleiben. Ihr Kind braucht Sie beide!
Als Eltern haben Sie Anspruch auf Beratung. Ihre Trennung als Paar ist aber auch für Ihr Kind ein einschneidendes Erlebnis. Für Sie alle beginnt nun eine neue Lebensphase. Bei diesem schwierigen Übergang bieten wir Ihnen Unterstützung an.
Was wird in der Beratung geregelt?
Bei Trennung und Scheidung gibt es auch in Bezug auf die Kinder viele Themen zu besprechen. Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung eines gemeinsamen Konzepts. Wir bieten Ihnen Einzelberatung und auch gemeinsame Elterngespräche an.
Weitere Aufgaben der Trennungs- und Scheidungsberatung
Wenn es keine Einigung zwischen den Eltern im Hinblick auf Sorge- und Umgangsregelung gibt, so kann ein entsprechender Antrag beim Familiengericht gestellt werden. Die Fachkräfte des Jugendamtes wirken an diesem Verfahren vor dem Familiengericht mit.
Kontakt:
Die Zuständigkeit richtet sich nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes:
Frau Pyroth: 06831-444205 zuständig für A, C, D, F, G, I, J, K, L
Frau Drost: 06831-444564 zuständig für N, O, Q, S
Frau Kallenborn: 06831-444487 zuständig für St, Sch, W
Frau Jacob: 06831-444177 zuständig für B, E, P, R, T
Frau Zimmer: 06831-444228 zuständig für H, M, U, V, X, Y, Z
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